AUSLÄNDISCHE FAHRERLAUBNIS UMSCHREIBEN.

Wenn du deinen Führerschein außerhalb der EU erworben hast und deinen Wohnsitz nach Deutschland verlegst, musst du ihn spätestens nach sechs Monaten umschreiben lassen.
Fährst du nach dieser Frist weiterhin mit einem nicht-EU-Führerschein, gilt das als Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Besitzt du eine EU-Fahrerlaubnis, ist diese in ganz Europa gültig.
Für die Umschreibung eines nicht-EU-Führerscheins sind in der Regel eine theoretische und eine praktische Prüfung erforderlich. Eine theoretische Ausbildung sowie die Sonderfahrten entfallen dabei.

Was wird benötigt?

- Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passfoto
- ausländischer Führerschein im original
- Übersetzung und Klassifizierung des ausländischen Führerscheins
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Anmeldebestätigung einer Fahrschule
- Nachweis über das Ausstellungsdatum der ausländischen Fahrerlaubnis
- Bestätigung über die erste Anmeldung in der Bundesrepublik Deutschland
- Antragsgebühr