Führerschein mit 17 ( BF17 )

Ab 16,5 Jahren mit der Führerscheinausbildung beginnen!

Begleitetes Fahren ab 17: Frühe Erfahrung für mehr Sicherheit

Das begleitete Fahren ab 17 Jahren bietet dir die Möglichkeit, bereits vor dem regulären Führerscheinerwerb wertvolle Fahrpraxis zu sammeln – und das unter Anleitung einer erfahrenen Begleitperson.
Schon mit 16 Jahren kannst du mit der Führerscheinausbildung beginnen und mit 16,5 Jahren die Theorietische Prüfung beim TÜV ablegen.
So bist du pünktlich zu deinem 17. Geburtstag bereit, deine Fahrerlaubnis zu erhalten und erste Fahrten mit Begleitung zu unternehmen. Studien zeigen:
Wer früh begleitet fährt, hat später ein deutlich geringeres Unfallrisiko – auch beim alleinigen Fahren.

Begleitetes Fahren ab 17 – Das musst du wissen

Beim begleiteten Fahren darfst du ab deinem 17. Geburtstag Auto fahren – allerdings nur in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson.
Diese muss namentlich in deiner Prüfbescheinigung vermerkt sein, die du nach bestandener Prüfung erhältst.
Wichtig zu wissen: Diese Bescheinigung ist noch nicht der reguläre Führerschein im Kartenformat. Den bekommst du erst ab deinem 18. Geburtstag bei der zuständigen Führerscheinstelle.
Die Begleitperson spielt beim begleiteten Fahren eine zentrale Rolle.
Sie darf nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben und muss natürlich auch frei von Drogen sein – du selbst darfst sogar nur mit 0,0 Promille fahren!
Nur so bleibt das begleitete Fahren sicher und erfüllt seinen eigentlichen Zweck:
Dich auf das eigenständige Fahren vorzubereiten.
Begleitpersonen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen und dürfen maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.
Es können auch mehrere Personen als Begleitung eingetragen werden. Ist die Begleitperson nicht deine erziehungsberechtigte Bezugsperson, muss deren Zustimmung eingeholt werden.